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1. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 452

1859 - Lübeck : Rohden
452 Xxü. §. 9. Gleichzeitige Schwächung Frankreichs und des Papstthums. hat freilich sein roher und träger Sohn Wenzel wieder umgestürzt oder verfallen lassen. Doch blieb Böhmen noch immer eines der am meisten vorgeschrittenen deutschen Länder. Schwerer mußten es die Marken empfinden, daß die feste und weise Hand Kaiser Karl's nicht ntehr die Regierung führte. Sie kamen in die Hände Sieg- ln und's, der aber viel zu sehr mit der Erwerbung der ungarischen Krone beschäftigt war (er hatte die Erbtochter von Ungarn geheirathet) und seine deutschen Länder schmählich aussaugen und verkommen ließ. Aber dieser jammervolle Zustand sollte für die Mark Brandenburg nur Einleitung und Uebergang sein für eine desto schönere und bedeutungsvolle Zu- kunft, die mit dem Eintritt des glorreichen und gesegneten hohenzoller- schen Hauses begann. Unfähig, die Marken selber zu verwalten, in be- ständiger Geldverlegenheit und dem Burggrafen Friedrich mannig- fach verpflichtet, übergab Siegmund dem Hohenzoller Friedrich, Burggraf von Nürnberg, die Mark Brandenburg, erst nur pfandweise, dann 1415 als eignes Kurfürstenthum, ihm und seinen Erben mit allen Rechten eines deutschen Reichsfürsten und Erzkämmerers. Damals ahnte Siegmund schwerlich, wie schnell sein eigner Stamm ver- löschen und wie hehr und gewaltig der königliche Baum erwachsen werde, dessen erstes Reis er damals in den brandenburgifchen Boden senkte. §. 9. Gleichzeitige Schwächung Frankreichs und des Pap st th ums. Schwerlich würde Deutschland den großen Umschwung seiner Verfassung, da es aus einem Lebenstaat zu einer Fürsten- und Stüdte- republik sich umgestaltete, so ungestört haben vollziehen können, wären nicht seine beiden alten Widersacher, Frankreich und die Päpste, voll- ständig nach einer andern Seite in Anspruch genommen und selbst in einem bedenklichen Rückgang ihrer Macht begriffen gewesen. Frank- reich war in einen schweren Krieg mit England verwickelt; denn der König Eduard Iii. behauptete nach dem Aussterben der Hauptlinie der Capetinger (1328), ein näheres ^Anrecht auf den französischen Thron zu haben als die Seitenlinie der Valois, und da nun König Philipp Vi. von Valois die englischen Besi- tzungen in Frankreich angriff (fast das ganze südwestliche Frank- reich gehörte damals dem englischen Könige), so entspann sich ein blutiger und langwieriger Krieg, der hauptsächlich auf fran- zösischem Boden ausgefochten wurde und das französische Reich mehr als ein Mal an den Rand des Verderbens brachte. In der furchtbaren Schlacht von Cressy 1346 sollen elf französische Prinzen und 1200 Ritter umgekommen sein. In der Schlacht von Poitierö 1356 wurde König Johann, der seinem Vater Philipp

2. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 637

1859 - Lübeck : Rohden
Xxv. §. 11. Entwicklung neuer Gegensätze. 637 scharfe und tiefgreifende Gegensätze in den Gemüthern, die bisher noch nicht überwunden sind und schwerlich noch je wieder überwun- den werden. Zwar jene erste Unzufriedenheit der deutschen Jugend, namentlich der studirenden Jünglinge und ihrer Lehrer, die selbst in den Freiheitskämpfen mitgefochten und jetzt statt eines einigen großen und mächtigen Deutschlands in mittelalterlicher Herrlichkeit, wie sie es gehofft und erträumt hatten, nur einen schwächlichen Staatenbund ent- stehen sahen — die ist nachher bald und mit großer Schärfe unter- drückt, und leider hat man dabei das Kind mit dem Bade ausgeschüt- tet. Aber eine andere politische Unzufriedenheit und steigender Gegen- satz gegen die Maßregeln der Regierung ließ sich nicht so schnell un- terdrücken trotz aller von Jahr zu Jahr verschärften Unterdrückungs- versuche. Das waren die Forderungen der sogenannten Liberalen, d. h. der Leute, welche auch nach der Franzosenverjagung doch innerlichst von französischen Ideen und Anschauungen geknechtet blieben und sich keine andere Volksbeglückung denken konnten, als durch Verfassungen nach französischem Muster. In Deutschland hatten von Alters her die Fürsten mit den Ständen regiert, und so war denn auch auf dem Wiener Congreß 1814 allen deutschen Staaten die Wiederher- stellung der alten ständischen Verfassung versprochen. Das mochte nun wohl seine Schwierigkeit haben, denn durch Willkürherrschaft der meisten deutschen Fürsten nach Ludwig's X!V. Muster, dann durch die Revolution und Napoleon's Alles verwirrendes Dazwi- schenfahren waren die alten Stände in den meisten Landschaften so gut wie verschwunden, wußten wenigstens nichts mehr von ihren alten Rechten und Pflichten, und das Wohl des Landes schien in ihren Händen nicht zu§t besten aufgehoben. Man machte hie und da Ver- suche mit Wiederherstellung oder neuer Einführung der Landstände, aber sie geriethen übel und gaben den Liberalen Vorwand und Anlaß genug, um die französischen Einrichtungen als allein segenbringend für daö Volk zu preisen. Und worin bestand denn eigentlich die be- glückende französische Verfassung? Es war nichts Anderes, als ein Abklatsch jener unglücklichen „Charte" von 1789, die der auf's Aeu- ßerfte gedrängte Ludwig Xvi. damals den Ständen oder der Na- tionalversammlung vorlegte, um durch freiwilliges Nachgeben ihre un- sinnig übertriebenen Forderungen wo möglich zu dämpfen und abzu- kaufen. Darin waren nämlich statt der Stände zwei Kammern von unterschiedlos erwählten Abgeordneten bewilligt, die jährlich vom Kö- nig einberufen werden mußten, nicht bloß um jedes Jahr die Befteu- rung des Landes neu zu bestimmen, sondern auch um alle zu erlassen-

3. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 332

1859 - Lübeck : Rohden
332 Xix. §. 5. Bonifacius, Gründer der deutschen Kirche. der die bisher selbständig und willkürlich in ihrem Sprengel wirth- schastenden Bischöfe unter feste Zucht stellte, durch strenge Regeln zügelte und zum gemeinsamen Gehorsam gegen des Papstes Anord- nungen verpflichtete. Es waren ja auch nicht eigentlich heidnische Länder, wo er wirkte, sondern ste waren alle dem fränkischen Scepter unterworfen, und das Ehriftenthum war überall schon gekannt und verbreitet. Denn das ganze mittlere Deutschland bis zur Saale, und die südlicheren Donauländer gehörten damals unter dem Namen Austrasien zum fränkischen Reich. Hessen und Thüringen, der Hauptschauplatz seiner Wirksamkeit, mochten noch am meisten Heiden- thum aufzuweisen haben, und dort tritt seine missionarische Thä- tigkeit auch noch am meisten hervor. Dagegen Bayern und Ale- ni annien waren durch die irischen' und fränkischen Missionare schon längst gänzlich dem Christenthum wiedergcwonnen. Es galt also nur, die dortigen Bischöfe nach festen Regeln unter eine gemeinsame Ober- leitung zu ordnen. Das that Bonifacius, indem er das Erzbis- thum Mainz zur obersten geistlichen Stelle (Primat) machte, dem alle Bischöfe in Austrasien untergeordnet waren. In Hessen und Thüringen, wo er selbst erst neue Bisthümer gründete, ergab es sich von selbst, daß ihm als Erzbischof von Mainz auch die unmittelbare bischöfliche Verwaltung dieses ausgedehnten Sprengels zufiel. Durch seine frühere Verbindung mit dem' Bischof von Utrecht endlich und seine ehemalige missionarische Thätigkeit in Friesland — zu wel- cher er auch im Alter zurückkehrte und mit der er sein Leben als Mär- tyrer beschloß 735 — war es leicht zu bewerkstelligen, daß auch der friesische Sprengel unter die Oberaufsicht des Mainzer Erzbischofs gestellt wurde (doch so, daß Utrecht, Tongern, Lüttich zunächst der be- sondern Aufsicht des alten Kölner Erzbisthums untergeordnet war). Und so war es nun in der That zwischen den germanischen Völker- stämmen des jetzigen Deutschlands, die sich damals kaum unter ein- ander verständigen konnten wegen ihrer verschiedenen Sprachformen, und die in tausend Fehden an einander zu gerathen stets bereit wa- ren, zu einer festen Einigung, zu einer haltbaren unzerreißlichcn Ver- bindung gekommen. Das Erzbisthum Mainz mit den sämmtlichen seiner Oberaufsicht untergebenen deutschen Bisthümcrn ist der feste Kern geworden, um den sich Alles angesetzt hat, was seitdem zu Deutschland noch hinzugekommen ist. Die ganze großartige Thätigkeit des Bonifacius beschränkte sich also auf den östlichen Theil des großen Frankenreichs, welches da- mals Austrien oder Austrasien genannt wurde und außer den Rhein.

4. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 23

1859 - Lübeck : Rohden
ni. §. 3. Das heidnische Kastenwesen. 23 der Weisen und Priester das Uebergewicht. Man nennt ste deshalb auch wohl Priesterstaaten. Auch Meroe am obern Lauf des Nil war ein solcher Priesterstaat. In Aegypten aber ist, wenigstens zu der Zeit, da Israel im Lande wohnt, die Macht der Priesterkaste schon zu gleichen Theilen gegangen mit der Kriegerkaste. Denn gewaltige Kämpfe gegen fremde Völker sind eben vorhergegangen, und der Pha- rao erscheint nicht mehr bloß als der oberste Priester, sondern auch als der oberste Krieger, der siegreiche Feldherr, der thatenfrohe Ero- berer, der wohl gar sich selber Tempel bauen und Gottesdienste er- richten läßt. — Wie nun diese ganze Kasteneinrichtung galt als eine göttlich gewollte und geheiligte Ordnung, so hatte jede Kaste ihre besonderen Götter und Gottesdienste; jede umgab sich mit religiöser Scheu und grenzte sich durch Göttersprüche gegen alles Fremde ab. Siehe, da mußte wiederum jener fremde hebräische Knecht, aus einem Stande, dem die allergeringsten und verachtetsten Kasten Aegyptens angehörten, aus dem Viehhirtenstand, das ganze Getriebe der einheimischen Kasten durchbrechen. Er trat dem König zur Seite als Regent des Landes, und der Oberpriester mußte ihm seine Toch- ter zum Weibe geben. Und dieser Emporkömmling durfte es wagen, alle ihre wohlbemessenen ländlichen Einrichtungen umzustoßen, den gesammten Grundbesitz der freien Aegypter ihnen aus den Händen zu winden und als königliches Eigenthum den bisherigen Besitzern nur gegen eine bestimmte Pachtsumme zur Bebauung zu überlassen. Die bis dahin freien Landsassen wurden somit in hörige Pächter der königlichen Güter und der Tempelgüter verwandelt (1 Mos. 47). Späte Documente (eines Herodot, Diodor, Strabo) geben Zeugniß, daß diese von Joseph herbeigeführte tiefgreifende Um- wandlung der inneren Verhältnisse Bestand gehabt und bis in die späteren Jahrhunderte hinein sich erhalten hat. Also nicht bloß die Weisheit der Aegypter hat Gott durch den Sendboten seines ge- heiligten Samens zu Schanden gemacht, sondern auch die in stolzer Selbstgenügsamkeit sich abschließenden Kasten durchbrochen, und das Loos der freien Grundbesitzer, die mit solcher Verachtung auf die freien Hirten der Wüste herabsahen, scheinbar erschwert, in der That aber nur geregelt, indem er sie den willkürlichen Anforderun- gen der Könige und der Priesterkaste entzog und ein geordnetes bil- liges Pachtverhältniß mit verhältnißmäßig geringfügigem Zins herftellte. Daß Aegypten oder Mizraim zu der großen Nachkommenschaft des Ham gehörte, sagt uns 1 Mos. 10, 6. Mizraim war ein Sohn des Ham und ein Bruder des Cusch (Mohrenland, Aethiopien)
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